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Wenn der Chef beim Sparen hilft.
Ein Großteil der Arbeitnehmer und Auszubildenden hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL) des Arbeitgebers. Die Höhe wird im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgelegt. Die Zahlungen des Arbeitgebers (bis maximal 40 Euro monatlich) werden in einem speziellen VL-Vertrag angelegt.
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