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Vermögenswirksame Leistungen

Wenn der Chef beim Sparen hilft.
Ein Großteil der Arbeitnehmer und Auszubildenden hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL) des Arbeitgebers. Die Höhe wird im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgelegt. Die Zahlungen des Arbeitgebers (bis maximal 40 Euro monatlich) werden in einem speziellen VL-Vertrag angelegt.




Nach Vermögensbildungsgesetz gibt es unterschiedliche Anlagemöglichkeiten für vermögenswirksame Leistungen:

Investmentfonds

oder

Bausparvertrag

Der Staat hilft mit.
Die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen wird auch vom Staat gefördert.
Ob Sie Anspruch auf die staatliche Förderung haben, erfahren Sie hier.

Die Laufzeit des VL-Vertrages ist gesetzich festgelegt:
  • 6 Jahre Einzahlungsdauer
  • danach Wartezeit bis zum Ende des Kalenderjahres (maximal 1 Jahr)