» Home
» Impressum | Kontakt
» AGB & Sonderbedingungen
» Nutzungsbedingungen
» Datenschutzhinweis
Prämien sichern

Vermögenswirksame Leistungen: Sparen und sich belohnen lassen.
Sie sind Arbeitnehmer, Beamter, Soldat oder Auszubildender?
Dann nutzen Sie unbedingt die vermögenswirksamen Leistungen und lassen Sie sich vom Staat
und von Ihrem Arbeitgeber beim Vermögensaufbau helfen.



Arbeitnehmersparzulage - AZS Wohnungsbauprämie - WoP
Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat bestimmte Anlageformen für Arbeitnehmer, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen diese Grenzen nicht überschreitet:
  • 17.900 Euro bei Alleinstehenden
  • 35.800 Euro bei Verheirateten
Der Arbeitnehmer kann zwischen den vom Staat zugelassenen Anlageformen frei wählen. Zugelassen sind z. B. Bausparverträge oder Aktienfonds, auch Mischformen sind möglich. Zahlen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag ein, dann fördert der Staat Einzahlungen bis maximal 470 Euro mit 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage. Pro Jahr können Sie damit vom Staat eine Förderung von rund 42 Euro erhalten (bzw. bis zu 84 Euro für zwei Arbeitnehmer)!
Eigene Einzahlungen auf einen Bausparvertrag „belohnt“ der Staat mit der Wohnungsbauprämie. Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben alle in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren, wenn sie Bausparbeiträge leisten und diese Einkommensgrenzen nicht überschreiten:
  • 25.600 Euro bei Alleinstehenden
  • 51.200 Euro bei Verheirateten
Verheirateten Die Förderung beträgt 8,8 Prozent auf jährliche Einzahlungen von maximal 512 Euro für Ledige (1.024 Euro für Verheiratete). Pro Jahr können Sie damit bis zu 45 Euro vom Staat als Prämie bekommen (bzw. bis zu 90 Euro bei Verheirateten).


 
Sie wollen kein Geld verschenken? Unsere Berater informieren Sie gerne!